Dietreich die bruͦder von NeitperchGotſchalch2023-11-012023-11-011311-06-141311-06-14CW20265https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/817Gottschalk und Dietrich, Brüder von Neitberg, beurkunden, daß sie dem edlen Mann Friedrich von Pettau ihr Eigendorf Strass bei Ehrenhausen mit Einwilligung von Dietrichs Ehefrau Gertrud und ihrer Söhne Cholo, Gottschalk und Dietrich sowie ihrer Tochter Gisela zu kaufen gegeben haben und dem, dem Friedrich das Gut geben will. Es handelt sich um 18 Huben, die insgesamt 9 Mark gelten. Die Brüder verpflichten sich für sich und ihre Erben, den jeweiligen Besitzer des Gutes, wenn er in dessen Besitz angefochten wird, vor Gericht zu verteidigen und ihm für den Fall, daß ihm das Gut abgesprochen wird, Ersatz aus eigenem Vermögen zu leisten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Dietreich die bruͦder von Neitperch; Gotſchalch an Fridreich von Pettowe - 1286 Juni 14.Image