2023-11-012023-11-011324-06-131324-06-13CW40844https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3378Konrad von Goldegg beurkundet, daß er von Propst Konrad und dem Konvent des Stiftes St. Zeno wegen eines Gutes in der Rauris [Pinzgau], genannt rᷝMoſen,</i> mit der Behauptung angesprochen wurde, es gehöre zu ihrem Stift. Dies wollte Konrad nicht glauben, so daß sie ihm ihre [diesbezüglichen] Urkunden vorlegten, worauf er den Streit zur Entscheidung an Dompropst Friedrich von Salzburg und an Konrad von Kuchel übertrug. Diese entschieden so, daß er durch Gott und für das Seelenheil seiner Vorfahren auf das Gut verzichtet hat. Weder er noch seine Kinder oder Nachkommen sollen künftig Ansprüche auf das Gut erwerben. Es soll dem Stift ohne Streit gehören, und er hat es mit der Hand Erzbischof Konrads [IV.] von Salzburg dem Stift aufgegeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Juni 13.Image