Berchtolt der Sermenzer · ein Ritter2023-11-012023-11-011321-04-181321-04-18CW30756https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2395Ritter Berchtold der Sermenzer beurkundet, daß ihm die Witwe Heinrichs von Wise allen ihren Besitz, den sie von ihrem Vater geerbt hat, in Lipburg, Falkenau und Müllheim mit Ausnahme der Reben rᷝze kalchinun</i> als Eigentum für 46 Mark lötigen Silbers Neuenburger Gewichtes verkauft hat. Für die Zahlung hat sie ihm bis zum 11. November 1297 Aufschub gewährt. Zahlt er das Silber bis zum 24. Juni 1296 nicht, so muß er ihr zum 11. November 1296 soviel Korn und Pfennige entrichten, wie das Gut einbringt. Erfolgt die Zahlung bis zum 24. Juni 1297 nicht, so sind zum 11. November 1297 außer dem Kaufpreis wiederum Korn und Pfennige in derselben Höhe zu entrichten. Schäden, die ihm durch Gerichtsentscheide an dem Gute erwachsen, soll sie ihm ersetzen. Für die Einhaltung dieser Abmachung hat er der Witwe 4 [Bd. 3 S. 484 Z. 15- 16] namentlich genannte Bürgen gestellt, die ohne Unterschied auf Mahnung von ihr oder ihrem Bevollmächtigten nach 7 Nächten in Neuenburg Einlager halten müssen, bis die Zahlungen erfolgt sind. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Berchtolt der Sermenzer · ein Ritter an heinricheſ ſeligen wirttenne von wiſe - 1296 April 18.Image