albrecht von Goteſ genaden / Herzoge von Oſterich / vnd von Steir / Herre von Chrain / von der windichens Marche - vnd von Portennawe2023-11-012023-11-011318-09-201318-09-20CW30158https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1811Herzog Albrecht [I.] von Österreich beurkundet, daß er von Ulrich von Kapellen 75 Mark alter Wiener, wienerischen Gelötes, geliehen und ihm dafür seine Vogtei in Aschwinden innerhalb und außerhalb des Dorfes mit allem Zinsertrag -- 52 Metzen Hafer und 52 Pfennigen -- und allem von seinen Vorfahren, den Fürsten von Österreich, überkommenen Recht versetzt hat. Die oben beschriebene Vogtei soll Ulrich so lange als Pfand besitzen, bis Albrecht oder seine Nachfolger ihm oder seinen Erben die 75 Mark zurückgegeben haben. Den Zins wird Albrecht an Ulrich für dessen Dienstleistungen geben, so daß ihn dieser mit reinem Gewissen einnehmen kann, ohne daß sich die Summe des [geliehenen] Kapitals verringert. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0albrecht von Goteſ genaden / Herzoge von Oſterich / vnd von Steir / Herre von Chrain / von der windichens Marche - vnd von Portennawe an vlrich von Chappell - 1293 September 20.Image