Otte von Ror2023-11-012023-11-011314-01-071314-01-07CW20548https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1081Otto von Rohr beurkundet, daß er seinem Herren Bischof Wernhart von Passau, den Güterkomplex ob der Enns zu kaufen gegeben hat, den ihm [Eckhart] der Schlehdorfer gegeben hatte: Gericht und Leute, Bebautes und Unbebautes, Lastenfreies und »Verkümmertes⟨, Ausgeliehenes und Unausgeliehenes, und daß er dafür [vorläufig als Anzahlung?] 40 Pfund Regensburger und 5 Pfund Passauer empfangen hat. Daran ist die [vorbehaltliche] Bedingung geknüpft, daß eine Kommission von vier namentlich genannten Männern, deren einzelne Mitglieder im Verhinderungs- oder Ablehnungsfalle durch andere ersetzt werden können, feststellen soll, was von dem Güterkomplex »verkümmert⟨ ist, bevor der Kauf zwischen Otto von Rohr und dem Bischof abgeschlossen gewesen sei. Dieses als »verkümmert⟨ festgestellte Gut soll Otte von Rohr in seine Gewalt zu bringen suchen. Das, was er davon weder auf gütlichem Weg noch auf Grund eines Urteils einbringen kann, so daß er eine Werschaft gegenüber dem Bischof nicht übernehmen kann, wird dieser nicht bezahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otte von Ror an piſchof wernharten von pazzowͤ - 1289 Januar 7.Image