2023-11-012023-11-011312-04-251312-04-25CW50336https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_326_(889_a)Bürgermeister Nicolaus der junge Zorn und der Rat von Straßburg bekunden, daß Frau Druta und ihre Brüder Reinbold, Erbo, Johannes und Peter Stubenweg gemeinsam ihre Hofstatt innerhalb des rᷝwîghuſes</i> [Wehrbau] gegenüber dem Garten des Liebenzellers an Siegfried und dessen Ehefrau die Manegoltin und deren Erben als Erblehen verlehnt haben. Sie haben jährlich -- ohne Steigerungsmöglichkeit -- 6 Schillinge gültiger Straßburger als Zins zu zahlen. Erschatz ist nicht zu zahlen, solange das Erblehen in der Hand ihrer Erben verbleibt, geht es in fremde Hand, müssen die Empfänger Erschatz entrichten. Dieser Zins geht an die Kapelle des Zollers rᷝīme Giezſe.</i> Bei Änderung der Hofbesitzer ist kein Erschatz zu zahlen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01287 April 25Image