Levtolt bruder von Mitterberchvlrich2023-11-012023-11-011319-09-211319-09-21CW30379https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2027Die Brüder Ulrich und Leutold von Mitterberg beurkunden, daß sie, ihre Ehefrauen, Christen und Christein, sowie Ulrichs 8 [Bd. 3 S. 264 Z. 29-30] aufgezählte Kinder aus ihrem Eigentum den von ihren Vorfahren ererbten Hof Hunzenbach an Abt Konrad und den Konvent von Wilhering verkauft haben. Sie, ihre Ehefrauen und ihre Kinder haben den Hof mit allem Zubehör an Abt und Konvent mit ihrer aller Verzichterklärung aufgegeben, damit diese den Hof im gleichen Recht und ohne Streitigkeiten besitzen können. Abt und Konvent dürfen den Hof nach ihrem Gutdünken fortgeben. Die Aussteller mit ihren Ehefrauen, gegenwärtigen und zukünftigen Kindern werden für alle ihre Erben Abt und Konvent ohne deren Schaden für den Hof mit Zubehör nach dem Landesrecht im Bedarfsfall rᷝgewer</i> sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Levtolt bruder von Mitterberch; vlrich an abt Chvnraten von wilhering / vnd ſiner Sampnung; abt von wilhering vnd ſiner Sampnung; Chloſter vnd di Sampnung ze wil- hering u.A. - 1294 September 21.Image