2023-11-012023-11-011324-05-041324-05-04CW40815https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3349Ritter Peter der Schaler, Schultheiß zu Basel, beurkundet, daß vor ihm im Gericht die Brüder Eberhart, Johannes und Bertschi -- letzterer, noch minderjährig, mit der Hand des Vormundes, seines Bruders Heinrich Zeisse -- ihr Gut in dem Dorf und Bann zu Binningen oder anderswo, soweit es zu dem Gut gehört, ihr Erbteil, Eigen wie Zinsbesitz, mit Ausnahme des befestigten Hauses rᷝ(wichvſ)</i> in dem Weiher, des Weihers und des neben dem Weiher gelegenen Kirschgartens, an Bruder Johannes, Laienbruder und Schaffner des Zisterzienserinnenklosters Olsberg als Bevollmächtigtem von Äbtissin und Konvent für 48 Mark lötigen Silbers Basler Gewichtes verkauft und das Silber erhalten haben. Sie übergaben Bruder Johannes das Gut mit allen ihren bisherigen Rechten und erlaubten ihm, auf das Gut zu reisen, um die Besitzrechte als Klosterbesitz an sich zu nehmen. Sie fertigten Bruder Johannes das Gut mit allen von Recht und Gewohnheit geforderten Sicherheiten aus, so wie es vor Gericht mit rechtmäßigem Urteil von allen, die anwesend waren und befragt wurden, verkündet worden ist. Ferner versprechen sie Bruder Johannes für sich und ihre Erben, den Kauf einzuhalten, niemals weder selbst noch durch andere etwas dagegen zu unternehmen und das Kloster gegen jedermann, wo und wann es auch notwendig ist, in bezug auf das Gut zu schützen. Sie verzichteten ferner auf alle Rechtsmittel, mit denen der Kauf vollständig oder teilweise rückgängig gemacht werden könnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Mai 4.Image