Albreht van Gotes genaden - Hertzog van Oſterrich vnd van Steyr2023-11-012023-11-011320-11-111320-11-11CW30627https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2269Herzog Albrecht [I.] von Österreich beurkundet, daß er zuvörderst um Gottes willen für das Seelenheil seines verstorbenen Vaters, König Rudolfs [I.], und seines Bruders, Herzog Rudolfs, sowie zum Frommen seiner selbst und seiner Kinder dem Gotteshaus St. Gallen die Stadt Schwarzenbach mit allen bisherigen Rechten auf immer gegeben und überlassen hat. Zwischen Abt und Kapitel von St. Gallen und ihm soll Freundschaft herrschen. Die Überlassung der Stadt erfolgte auch für den Schaden, den das Gotteshaus durch seinen Vater [König Rudolf I.], seinen Bruder [Herzog Rudolf] und ihn selbst erlitten hat. Der Schaden soll damit ersetzt sein und das Kloster St. Gallen künftig deshalb keine Ansprüche mehr gegen Albrecht, seine Kinder oder seinen Neffen Johannes erheben und eine entsprechende von Abt und Kapitel besiegelte Urkunde darüber ausfertigen. -- Vgl. Corpus Nr. 920, 963. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Albreht van Gotes genaden - Hertzog van Oſterrich vnd van Steyr an Goteshaus van Sand Gallen - 1295 November 11.Image