2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41057https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3588Gundaker von Starhemberg beurkundet, daß Kützel von Weidenholz den Hof zu Weidenholz gutwillig an seinen Onkel Ulrich von Weidenholz aufgegeben hat. Nach deren Darlegung und dem Recht gemäß hat Gundaker diesen Hof an Ulrich als rechtmäßiges Lehen geliehen. -- Datierung unsicher. Vgl. Corpus Nr. 3587. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert].Image