Gemein der StatHerman von Liehtenberch Burgærmaiſter ze RegenſpurchRat2023-11-012023-11-011311-07-011311-07-01CW20270https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/822Hermann von Lichtenberg, Bürgermeister von Regensburg, Rat und Gemeinde dieser Stadt beurkunden und verkündigen ein Gesetz, nach dem kein Münzer in Münzangelegenheiten mit jemand etwas zu schaffen haben soll. Übertretungen dieses Gesetzes durch sie oder ihr Gesinde gehen an Leib und Gut. Die Münzer sind für ihre Werkleute verantwortlich, und ebenso ist es der Herr der Schmiede, in der sie arbeiten. Der Herr der Schmiede oder des Hauses, dem eine solche Übertretung des Gesetzes [durch seine Werkleute] vorgeworfen wird, hat seine Unschuld selbzwölft seiner Genossen nachzuweisen dahingehend, daß er weder mit Worten noch mit Werken beteiligt gewesen sei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gemein der Stat; Herman von Liehtenberch Burgærmaiſter ze Regenſpurch; Rat - 1286 Juli 1. (oder August 5.).Image