Wilhelm bozzel vanme ſteine2023-11-012023-11-011311-01-061311-01-06CW20222https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/776Wilhelm Bozzel vom Stein beurkundet, daß er und seine Erben »ledige Mannen⟨ des Grafen Heinrich von Veldenz und seiner Erben, die zur Grafschaft Veldenz gehören, geworden sind wegen der neuen Burg, die er bei dem Dorf Nohfelden [im Oldenburgischen Fürstentum Birkenfeld] erbaut hat, und daß er sich und seine Erben verpflichtet hat, diese Burg dem Grafen Heinrich von Veldenz und seinen Erben gegen jedermann in allen Nöten zu öffnen und diese sich daraus aller Hilfsmittel bedienen können, die ihnen brauchbar erscheinen, mit der Bedingung, daß Heinrich von Veldenz oder seine Erben einen Monat vorher nach Eintritt des Notstandes um Öffnung der neuen Burg ersuchen. Entsprechen Wilhelm oder seine Erben diesem Verlangen nicht, so soll die Burg Heinrich von Veldenz und seinen Erben verfallen sein. Wenn Wilhelm oder seine Erben dem Grafen außerdem die rᷝburgfuore</i> [d. h. den Vorrat an Speise, Heu usw.] wegnähme, so wäre das seinerseits ein Unrecht gegen den Grafen und seine Erben. Wilhelm erkennt weiter an, daß weder er noch seine Erben auf der Burg jemand halten dürfen, der dem Grafen, seinen Erben oder seinen Burgmannen feindlich gesinnt wäre oder ihnen Schaden täte, wenn seine [bzw. ihre] Burgmannen gehorsam wären, vor ihm [bzw. ihnen] Recht oder Minne zu nehmen und zu geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Wilhelm bozzel vanme ſteine an grauin heinrichis mineſ herren vnde ſinir erbin van veldenzen - 1286 Januar 6.Image