Alber von ChirchperchfridreichOrtolfOtt2023-11-012023-11-011315-11-111315-11-11CW20806https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1322Alber von Kirchberg beurkundet, daß er, seine Brüder Ortolf, Otto und der inzwischen verstorbene Friedrich mit dem Einverständnis ihrer Ehefrauen und ihrer Erben zu einer Zeit, da sie es wohl tun konnten, für ihr aller Seelenheil 4½ Pfund Gülten, deren Herkunft im einzelnen [S. 562 Z. 33--35] angegeben ist, in die Hand Abt Ebers für das Kloster und den Konvent zu Zwettl unter der Bedingung gegeben haben, daß der jeweilige Abt alljährlich am 1. November dem Konvent ein rᷝvolles dienſt</i> geben soll, d. h. daß jeder Konventuale und Bruder 3 Stück guter Fische, Semmeln im Wert von einem Pfennig, einen Krapfen und 2 rᷝomen weines</i> [unter dem nicht mehr zu lesenden Worte muß man wohl die Entsprechung von mlat. ama oder hemina verstehen] aus dem Keller des Abtes erhält, damit der Konvent ihrer am 2. November mit besonderem Gebet gedenke. Alber oder sein nächster Erbe werden alljährlich am 2. November im Kloster anwesend sein, damit dieses seinen Verpflichtungen nachkomme. Alber wird die Güter nach Landesrecht vor allen Ansprüchen schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Alber von Chirchperch; fridreich; Ortolf u.A. an Chloſter; Samnvng hintz Zwetel - 1290 November 11.Image