Sibot der Schongower2023-11-012023-11-011310-05-281310-05-28CW20179https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/734Sibot der Schongauer beurkundet, daß er den drei Brüdern Hartman, Konrad und Heinrich den Langenmanteln sowie dem Marquart von Laugingen 4 Pfund Geltes des Wertachbrückenzolles, die er von Berhtolt, dem Truchsessen von Chvͤnental [Küllental], zu Lehen hatte, für 32 Pfund Augsburger Pfennige verkauft und die Verpflichtung übernommen habe, bis spätestens 29. IX. 1285, oder, wenn der Truchseß früher in die Stadt [Augsburg] kommt, zu einem früheren Zeitpunkt, dafür zu sorgen, daß die Verleihung der 4 Pfund durch den Truchsessen in rechtmäßiger Weise vor sich gehe. Der Schongauer ist auch, wenn den Langenmanteln und dem Lauginger die Lehen geliehen werden, noch rᷝgewer</i> und verpflichtet ihnen diese Lehen nach Lehens- und Landesrecht zu stäten. Er ist auch rᷝgewer</i> dafür, daß der Truchseß diese Lehen rechtmäßig leihen wird. Für die Einhaltung dieser Abmachungen setzt der Schongauer drei namentlich genannte Bürgen, von denen zwei bei Nichteinhaltung des Abkommens in Augsburg Einlager halten müssen. Weil aber der Schongauer die 4 Pfund Geltes früher rᷝverchumbert hete,</i> soll er den Käufern 4 Pfund Pfennige zahlen, von denen die ersten 2 Pfund am 29. IX. 1286 und die andern 2 Pfund am 2. II. 1287 zu zahlen sind. Auch hiefür hat der Schongauer 2 namentlich genannte Bürgen gesetzt, für die aber eine Einlagerverpflichtung nicht erwähnt wird. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Sibot der Schongower - 1285 Mai 28.Image