abte · CvͦnratConuent deſ gotzhuſ ze kemptvͦn2023-11-012023-11-011318-05-051318-05-05CW30088https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1744Abt Konrad und der Konvent des [Benediktiner-] Klosters Kempten beurkunden, daß sie zur Besserstellung ihres Gotteshauses und zur Verringerung der großen Zinslasten ihren ganzen Besitz in Tuffenbach mit allem Zubehör für 50 Mark lötiges Silber an 23 [Bd. 3 S. 59 Z. 36--42] namentlich genannte ehrbare Leute verkauft haben, um sie zum Nutzen und zur Zinszahlung des Klosters zu verwenden. Sie haben das Gut an die Käufer verliehen, und diese sollen jährlich am 11. November den Kellner des Klosters Kempten von dem Besitz 1 Schilling als rechtmäßigen Zins zahlen. Da der Besitz in Tuffenbach zur Hälfte dem Spital gehörte, haben die Aussteller diese dem Spital mit 2 [Bd. 3 S. 60 Z. 7 beschriebenen] halben Hufen ersetzt. Weiter haben die Spitalsleute einen Acker aus dem Tuffenbacher Besitz gegen einen Acker aus dem Hofe zum Lofiner getauscht, über den sie jedoch einen Weg und eine Straße behalten wollen. Alljährlich am 11. November sollen die Spitalsleute von diesem Acker als [Rekognitions-] Zins 1 Pfennig an den Kellner in Kempten abliefern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0abte · Cvͦnrat; Conuent deſ gotzhuſ ze kemptvͦn - 1293 Mai 5.Image