Otto vnd Chvnrat von Goldek2023-11-012023-11-011314-01-011314-01-01CW20543https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1077Otto und Konrad von Goldeck beurkunden, daß sie gemeinsam mit ihrem Herren, dem Erzbischof Rudolf von Salzburg, das Salzburger Domkapitel mit Erfolg gebeten haben, daß dieses sein Siegel an die schriftliche Ausfertigung des Schiedsgerichtsurteils gehängt hat, welches der [Bischof] von Chiemsee, der Domprobst [von Salzburg], der Velwer und Gerhoh von Radeck gefällt hatten in dem Streit zwischen Erzbischof Rudolf und ihnen, den Goldeckern, wegen Burg Stateneck; [diese Urkunde ist nicht mehr erhalten]. Weil nun die Mitglieder des Salzburger Domkapitels durch Anhängung des Siegels vom Domkapitel zu Zeugen für das Schiedsgerichtsurteil durch die Bitte der Goldecker geworden sind, so erklären Otto und Konrad von Goldeck, daß die Mitglieder des Domkapitels dies Zeugnis gegen sie, die Goldecker nicht entgelten und sie an ihren Leuten und an ihrem Gut von seiten der Goldecker wegen dieser Sache nicht zu Schaden kommen sollen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otto vnd Chvnrat von Goldek - 1289.Image