Elsbet · Von den Genaden Gots die Herzogin Von Oͤſterreich vnd Steyr2023-11-012023-11-011318-04-261318-04-26CW30080https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1736Elisabeth, Herzogin von Österreich und Steyr, beurkundet, daß sie Herrn Otto von Neuenburg und seiner Ehefrau A[de]lhait, der Tochter Bruder Konrads, des verstorbenen Landschreibers in Österreich, für die 80 Pfund Pfennige, die sie [laut der vorigen Urkunde Nr. 1735] von den Schwestern von Tulln zu beanspruchen hatten, mit beiderseitigem Einverständnis einen Hof am Anger bei der Frauenkirche zu Tulln, der 2 Mutt Weizen, 2 Mutt Roggen und 4 Mutt Gerste rᷝdient,</i> mit der Maßgabe zuweist, daß Otto den Hof und rᷝdienſt</i> nur zu seinen Lebzeiten und für sich selbst haben soll, und daß nach seinem Tode beides den Schwestern von Tulln wieder zufallen soll. In demselben Schiedsspruch überträgt sie Otto und seiner Ehefrau als Besitz für ihn und alle seine Erben ein Haus an dem Fronhof in Tulln mit einer großen Hofstatt, die bis zur Burgmauer reicht, zu freier Verfügung. Die Schwestern haben auf alle Rechte, die sie an dem Hof und der Hofstatt haben oder haben könnten, verzichtet. Ausgenommen bleibt der große Stadel [Scheune] auf der Hofstatt, der den Schwestern fernerhin mit seiner Bodenfläche und einer Zufahrt in Stadelbreite zur Straße rᷝgegen dem purgtor</i> gehören soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Elsbet · Von den Genaden Gots die Herzogin Von Oͤſterreich vnd Steyr an Alhaiten ſeiner hovſvrowen bruder; Otten von Nevn- b ~ch! - 1293 April 26.Image