2023-11-012023-11-011321-03-161321-03-16CW50783https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_761_(2371_b)Heilwig, Äbtissin der Klarissinnen vom Angerkloster in München, beurkundet, daß sie und ihr Konvent Heinrich dem Kärphen und seiner Ehefrau Agnes die Nutznießung der vom Kloster für 28 Pfund Ingolstädter Pfennige erworbenen Hofstatt in Ingolstadt zu zwei Dritteln auf Lebenszeit überlassen habe und daß das verbleibende Drit\tel vom Kloster selbst genutzt werden solle. Sterben Heinrich und seine Ehefrau, ist das Gut des Klosters frei von allen Rechtsansprüchen. Bei mangelnder Treue und Dienstleistung gegenüber dem Kloster soll dem Ehepaar das Gut wieder ent\zogen werden. Für den Fall, daß sich ihre beiden Söhne Konrad und Jordan dem Kloster ebenfalls als treu und dienstbereit erweisen, kann die Nutznießung der Hofstatt auf deren Lebenszeit ausgedehnt werden. Wenn sie gegen die Interessen des Klosters handeln, aus welchen Gründen auch immer, soll ihnen der Nießbrauch jedoch entzogen werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Nach 1296 März 15Image