Eptiſchin vn̄ der Samenvng Sante Claren ordens ze Baſele2023-11-012023-11-011301-12-201301-12-20CW10328https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/298._BÄbtissin und Konvent von St. Clara beurkunden, daß sie mit Einwillingung des Minoritenprovincials Konrad und des Guardians der Basler Minnerbrüder dem Dominikanerinnenkloster Klingenthal Güter zu Kleinbasel inner- und außerhalb der Ringmauer verkauft haben, die insgesamt einen Jahresertrag von 5 Pfund Pfennige weniger 7 Schillinge Basler Münze einbrachten. Darunter befindet sich auch ein von St. Clara von dem Stifte St. Alban gegen einen Jahreszins von 14 Pfenningen erworbenes Erbgut, das jährlich 34 Schillinge einbringt. Dieses Gut geht auch, nachdem es von St. Clara dem Probst von St. Alban aufgegeben und von diesem als Erbgut an Klingenthal verliehen wurde, gegen den Recognitionszins von 14 Pfenningen jährlich in den Besitz von Klingenthal über. Der übrige Güterkomplex, der 3 Pfund Pfennige weniger einen Schilling jährlich einträgt, geht als rechtes Eigen in den Besitz von Klingenthal über. Kloster St. Clara verpflichtet sich, Werschaft zu leisten und verzichtet auf jeden Rechtsvorbehalt und alle Reklamationen betreffs des Kaufes. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eptiſchin vn̄ der Samenvng Sante Claren ordens ze Baſele an Samenvnge ze enre Baſele! dien man da ſprichit von Klingental - 1276 Dezember 20.Image