Hilprant von perhtingeMæhthilt2023-11-012023-11-011322-10-161322-10-16CW40266https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2816Hildebrand rᷝ(Hilprant)</i> von Perchting, seine Ehefrau Mechthild und alle seine Erben beurkunden, daß ihnen Abt Konrad, Prior Bertold und der Konvent [des Prämonstratenserklosters] zu Wilten als Zinslehen 3 rᷝchamerlant</i> [vgl. dazu Regest Corpus Nr. 2010] zu Igels auf dem Puchel verliehen haben. Davon sind als Zins alljährlich ½ Bozner Fuder Wein und 1 Pfund Veroneser zu entrichten. Bei Zinsversäumnis ist im folgenden Jahr die doppelte, im dritten Jahr die dreifache Abgabe zu entrichten. Wird der Zins auch dann nicht gezahlt, so müssen die Aussteller ohne Widerspruch den Zins von 3 Jahren geben; außerdem können Abt und Konvent den Besitz an sich ziehen und damit nach Gutdünken verfahren. Weder die Aussteller noch jemand in ihrem Auftrage dürfen deshalb das Kloster bedrängen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hilprant von perhtinge; Mæhthilt an Chvnrat der apt; Convent datz wiltin; perhtolt der prior - 1297 Oktober 16.Image