2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41051https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3582Otte von Wellenwart [abg. bei Harburg] und sein Sohn Otto beurkunden, daß sie Frau Kunigund der Zollerin von Oettingen und ihren Kindern das Gut zu Schwörsheim [B. Nördlingen], das Lehen der Wellenwarter war, als Eigen überlassen und ihr aus freier Hand und als rechtmäßiges Eigen aufgegeben haben. -- Zur Datierung: Die Urkunde muß vor 1313 ausgestellt sein, denn 1313 verkauft Kunigund die Zollerin diese Güter an das Kloster Auhausen. Nach dem Register zu den Reg. Boic. ist Otto von Wellenwart letztmals 1299 Oktober 20 belegt. Die übrigen in der Urkunde genannten Personen lassen sich an anderer Stelle nicht nachweisen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert].Image