2023-11-012023-11-011323-11-111323-11-11CW40560https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3101Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, beurkundet, daß Friedrich von Prunn mit Zustimmung seiner Ehefrau 86 Pfennige, die er Heinrich dem Sevelder als Burgrecht von seinem Weingarten zu Gerersdorf, genannt rᷝdi zehentnerinne,</i> entrichtete, bis zu seinem [Friedrichs] Tode verkauft hat. Da Friedrich es bei seiner Herrschaft nicht erreichen konnte, daß man das Geld dem Sevelder auch nach Friedrichs Tode überließe, so hat er mit Zustimmung seiner Ehefrau diesem die 86 Pfennige auf seinem Garten zu Schlickendorf als Ersatz bereitgestellt. Nach Friedrichs Tode soll der jeweilige Besitzer des Gartens die Abgabe an Heinrich bis zu dessen Tod alljährlich zu Michaelis zahlen. Nach Heinrichs Tod erlischt diese Verpflichtung. Auf Friedrichs Bitte besiegelt Leutold die Urkunde und verpflichtet sich, wenn nötig Heinrich zu seinen Pfennigen aus dem Garten zu verhelfen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 November 11.Image