2023-11-012023-11-011310-01-011310-01-01CW20159https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/715Es wird zu wissen getan, daß Marquart von Schellenberg den Streit zwischen dem Vogt Johannes von Summerau und Wernher von Oberhofen wegen eines näher bezeichneten Hofes zu Oberhofen, wie folgt, beigelegt hat: Die Ehafte des Hofes gehört dem Johannes von Summerau, und sein Ammann soll da richten. Die Hälfte der Einkünfte aus Ungericht ist aber an Wernher von Oberhofen zu geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01285 März 13 März 12 .Image