Johanneſ · von · Niͮwenſtein2023-11-012023-11-011313-07-221313-07-22CW20502https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1036Johannes von Neuenstein beurkundet, daß er und seine Ehefrau Anna und seine Kinder Johannes, Heinrich, Berchtolt, Otilie und Adelheid »Unser Frauen auf dem Wald⟨ zu Kniebis, dem Probst und dem Konvent, Heinrich den Sender mit dessen Zustimmung zu einem Eigenmann mit Leib und Gut gegeben haben. Johannes erklärt des weiteren, daß er sich dem Probst und dem Konvent gegenüber verpflichtet habe, ihnen das Gut, auf dem der Sender sitzt, mit dem Recht zu überfertigen, mit dem es der Sender besessen hat, also mit Einwilligung des Herren [Grafen] von Eberstein, Abrechts des Schönzelers und anderer Stellen, wo sie das von rechtswegen brauchen. Schließlich bestätigt Johannes noch, daß er dem Probst und Konvent gelobt habe, den Sender an Leib und Gut so nach Vermögen zu schützen, wie er das früher getan hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Johanneſ · von · Niͮwenſtein an probeſte vn̄ dem Convente; vnſerre frowen vf dem walde zekniebvͦſ - 1288 Juli 22.Image