wolfram Chorherre ze Moſburch2023-11-012023-11-011321-07-211321-07-21CW30832https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2469Chorherr Wolfram zu Moosburg beurkundet, daß er den Anger auf dem rᷝhaſelfurt</i> als Seelgerät für sich an [das Augustinerchorherrenstift] St. Castel und die Chorherren von Moosburg mit allen Rechten gegeben hat wie er ihn von seinem Bruder Thomas von Ergolding übernommen hat. Wolfram darf bis zu seinem Tode den Anger gegen einen jährlich am Kirchweihtag dem Chorherrenstift zu zahlenden [Rekognitions-]Zins von 4 Pfennigen nutzen. Nach seinem Tode soll der Anger seiner Pfründe zugeschlagen und seine Jahrzeit damit begangen werden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0wolfram Chorherre ze Moſburch an ſand Caſtele; Chorherren ze Moſburch - 1296 Juli 21.Image