Albrecht von Gotes gnaden Lantgreue zv Duringen2023-11-012023-11-011315-08-051315-08-05CW20767https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1286Landgraf Albrecht von Thüringen beurkundet, daß er sich nach dem Rat seiner Getreuen mit seinem Sohn, dem Pfalzgrafen Friedrich zu Sachsen, wie folgt geeinigt habe: Albrecht verpflichtet sich, von nun ab keine Burg, keine Stadt, kein Land und keine Leute, auch nicht das Fürstentum, gegen den Willen seines Sohnes zu verkaufen, versetzen, verleihen oder zu verschenken. Kommt Albrecht dieser Verpflichtung nicht nach, so sind Graf Gunther von Schwarzburg, Hermann von Myla, Gunther von Slatheim und Heinemann von dem Hain ermächtigt, alle seine Festungen, Burgen und Städte seinen Söhnen Friedrich und Diezmann zu übergeben. Ferner hat Albrecht seinem Sohn gelobt, ihm zu sagen, wenn ihn jemand bei ihm verleumdete und er [Albrecht] davon öffentlich redete oder ihn dessen anklagte oder den Verleumder veranlaßte, ihn anzuklagen; hält er sich nicht daran, so sollen die vier genannten wie oben seine Besitzungen seinen Söhnen übergeben. Schließlich soll Albrecht seinem Sohn Apetz [Albrecht] mit Beratung durch Friedrich und Diezmann sein Erbteil ausscheiden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Albrecht von Gotes gnaden Lantgreue zv Duringen an Frideriche dem phalletzgreuen zv Saxen - 1290 August 5.Image