Otte von godes gnaden Markgreue von Brandeburch2023-11-012023-11-011315-02-111315-02-11CW20683https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1206Markgraf Otto von Brandenburg beurkundet, daß er seinem Schwager, dem Pfalzgrafen Friedrich von Sachsen, auf ein Haus in Lockstedt und das dazugehörige Gut 1400 Mark Freibergisches Silber geliehen hat. Die Rückzahlung erfolgt in zwei Raten: 600 Mark sind in der ausgehenden Pfingstwoche 1290 oder mit Zinsen am 29. September 1291 fällig, 800 Mark zu Weihnachten 1290 oder ebenfalls mit Zinsen am 29. September 1291. Gibt Friedrich das Silber vor dem 29. September 1291 zurück, so verpflichtet sich Otto mit seinen Rittern, ihm das Haus wieder zu übergeben. In gleicher Weise ist Ottos Bruder, Markgraf Konrad, an die Einhaltung dieser Abmachung gebunden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otte von godes gnaden Markgreue von Brandeburch an Palanzgreuen · Frederike · von ſaſſen - 1290 Februar 11.Image