anſhelm von Raboltſtein2023-11-012023-11-011316-02-271316-02-27CW20863https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1376Anselm von Rappoltstein beurkundet, daß er die Lehen und Erblehen, die Jakob von Razenhausen von ihm hatte, nach dessen Tode vor 2 Jahren an Rudolf von Andlau übertragen hat, und daß die Abgrenzungen, die er Herrn Rüsthein von Ellenwiler und Ulrich von Altencastel gegen diese Lehen gemacht hat, erst nach der Belehnung Rudolfs von Andlau vorgenommen wurden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0anſhelm von Raboltſtein - 1291 Februar 27.Image