Vͦlrich Von Eiſtat2023-11-012023-11-011321-01-171321-01-17CW30684https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2325Ulrich von Eichstetten saß im Auftrage der Markgrafen Heinrich [III.] und Rudolf [I.] von Hachberg, Landgrafen im Breisgau, zu Gericht. Herrn Dietrich rᷝdem Walhe,</i> Ritter von Keppenbach, wurde folgender Rechtsbescheid erteilt: Wenn jemand von einem anderen ein Erblehen hat und der Lehnsherr im Lande ist, so muß er es in Jahresfrist bestätigen lassen, sonst wird es dem Lehnsherrn frei. Die Urkunde ist mit dem Siegel des Landrichters besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Vͦlrich Von Eiſtat - 1296 Januar 17.Image