FRWil'2023-11-012023-11-011297-08-011297-08-01CW10197https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/179Die Brüder Fr. und Wil. von Toggenburg geben den Johannitern von Bubikon die Vogtei über den Hof Hinwil, der der Kirche St. Johann im Thurtal zinspflichtig ist. Die Johanniter sollen den rᷝveter</i> Diethel. der Aussteller, in die Lage bringen, daß er ihnen den 4. Teil seines Eigentumsrechtes abtrete, wogegen sich die Toggenburger verpflichten, daß sie Fr. von Lanprechtscwille und Hei. ab Egge in die Lage bringen, daß sie Dieth. die Vogtei aufgeben und damit tun, was den Notwendigkeiten der Johanniter entspricht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0FR; Wil' an broͮdern von boͮbinchon ſantihanneſ ordines - 1272 zu August 1.Image