Rembot der Adelzhavſer2023-11-012023-11-011321-02-011321-02-01CW30697https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2337Rembot der Adelzhauser beurkundet, daß er Konrad des Langen Tochter, Frau Anna, geheiratet hat. Sein Schwiegervater hat ihm dazu 11 Pfund und 40 Metzen Roggen gegeben, die der rᷝſandizeller</i> besitzt. Das Gut, das dort darunter liegt und ihr von ihrem früheren Ehemann, dem Memmendorfer, zugefallen ist, hat ihm Konrad mit der Bedingung überlassen, daß es ihm und seinen Erben gehören soll, falls Anna ohne Leibeserben stirbt. Konrad hat für sich und ihre Erben darauf verzichtet. Rembot hat [dagegen] Anna 90 Pfund in gültiger Augsburger Währung sowie 10 Pfund als Eigentum gegeben, und die 100 Pfund auf Eigen und Lehen [als Morgengabe] bereitgestellt. Stirbt Rembot ohne Leibeserben, so fallen die 100 Pfund Frau Anna und ihren Erben zu; keiner seiner Erben hat dann Anspruch auf die 100 Pfund. Gemeinsam Eingebrachtes gehört nach dem Tode des einen Ehepartners dem anderen und dessen Erben. Die 100 Pfund hat er Anna mit der Hand seiner Brüder bereitgestellt. Wenn das Eigen verschuldet werden sollte, so haben die Brüder für die 100 Pfund ein Rückkaufsrecht. Wird es verschuldet, so sollen die Brüder die rᷝgiwer</i> für den Besitz übernehmen. Sie verbürgen sich, daß die Bestätigung des Ertrages aus dem Lehen durch den Lehnsherrn erwirkt wird. Die drei Adelzhauser, Rembot, Hans und Berchtold, verpflichten sich gemeinsam, daß sie 2 Monate nach Mahnung durch Konrad oder Anna das Lehen ausfertigen lassen werden, anderenfalls kann er zwei von ihnen zum Einlager in Aichach mahnen, bis das Lehen rᷝgeſtetet</i> ist. -- Die Urkunde ist mit 4 Siegeln besiegelt; Siegel 3 ist verloren. Es sind 5 Siegel angekündigt. Leider ist der Erhaltungszustand der Siegel so schlecht, daß nicht feststellbar ist, welches der angekündigten Siegel niemals an der Urkunde hing. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rembot der Adelzhavſer - 1296 Februar 1.Image