2023-11-012023-11-011312-02-221312-02-22CW50334https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_324_(874_a)Bürgermeister Symund Hetzel und der Rat von Straßburg bekunden, daß Friedrich der Svͦner und seine Frau Agnes ihre Hofstatt zwischen rᷝHellvn</i> und der rᷝJvlianin</i> als Erblehen an Konrad Feistbacke verlehnt haben. Konrad, seine Frau Gertrud und ihre Nachkommen und Erben haben dafür jährlich ohne Steigerungsmöglichkeit 14 Unzen Straßburger rᷝgenge vn̄ geber</i> Pfennige und 6 Kapaune zu entrichten. [Die nächsten Worte sind entstellt.] Bei Wechsel des Lehnsinhabers ist Erschatz zu zahlen, bei Wechsel des Hofbesitzers nicht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01287 Februar 22Image