ſamenunge der sweſter von Engeltalſweſter Peters deu Priorin2023-11-012023-11-011322-02-161322-02-16CW40068https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2625_BPriorin Peters und der Konvent des Dominikanerinnenklosters Engeltal beurkunden, daß sie Herrn Heinrich dem Pfarrer von Ottensoos durch Gott, wegen einer von ihm empfangenen Stiftung und wegen seiner guten Gesinnung gegenüber dem Kloster ihren Zehnten zu rᷝRvͦbland</i> [Rüblanden, Mfr.], den kleinen wie den großen, für seine Lebenszeit zur Nutznießung überlassen haben. Nach seinem Tode fällt der Zehnte an das Kloster zurück. Sie werden Heinrichs ewig gedenken und seine Jahrzeit immer begehen. -- A und B von gleicher Hand und wörtlich übereinstimmend. Einzige sachliche Abweichung in B: Als Siegler wird der Prior von Nürnberg genannt. A hat die Ortsbezeichnung vergessen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenunge der sweſter von Engeltal; ſweſter Peters deu Priorin an hern Heinrich dē pharrer von Oten- ſoſze - 1297 Februar 16.Image