Eberhart von Lvſphvn2023-11-012023-11-011301-06-201301-06-20CW10310https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/283Der Hofrichter König Rudolfs, Eberhart von Lupfen, beurkundet, daß die Äbtissin und der Konvent von Heiligkreuztal ihren Vertreter C. von Schiltowe an das Hofgericht sandten mit dem Auftrag, ein Urteil zu erwirken über die Frage, ob Heiligkreuztal wegen eines liegenden Gutes, das unangesprochen in seiner Gewalt und seinem Besitz ist, vor dem König oder einem weltlichen Richter verklagt werden könne oder nicht. Das Urteil des Hofgerichts laute dahin, daß ein etwaiger Kläger das Kloster nur bei einem geistlichen Gericht verklagen könne. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Eberhart von Lvſphvn - 1276 Juni 20.Image