2023-11-012023-11-011324-01-261324-01-26CW40658https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3197Die Brüder Heinrich und Konrad von Ehrenfels beurkunden, daß Äbtissin Elsbet und der Konvent von Pielenhofen von ihnen ein Eigen zu Heitzenhofen als Eigentum und ein Gut zu Ruxdorf zusammen für 33 Pfund Regensburger Pfennige gekauft haben. Die Brüder dürfen innerhalb von 10 Jahren das Gut zu Ruxdorf für 15 Pfund der dann geltenden Regensburger Pfennige zurückkaufen. Tun sie dies nicht, so ist ihnen das Gut vollständig verloren, und sie sollen es dem Kloster als Eigentum bestätigen rᷝ(aigenlich machen).</i> Ferner dürfen sie in der Rückkaufsfrist das Gut zu Ruxdorf gegen ein anderes Gut auswechseln, das dem Kloster gleichwertig und annehmbar erscheint. Das Eigen zu Heitzenhofen soll dem Kloster alljährlich je 1½ Schaff Roggen und Hafer, 20 Käse im Werte eines Pfennigs, 4 Hühner und 3 lange Schillinge [Zahlmaß; vgl. Schmeller 2, 400: 90 Stück] Eier einbringen, das Gut zu Ruxdorf je 2 Schaff Roggen und Hafer, 20 Käse im Werte eines Pfennigs, ½ Pfund [= 120 Stück] Eier, 4 Hühner und 2 Gänse, -- München HpSA. (Kl. Pielenhofen, früher: Fasc. 9, jetzt: Nr. 65). -- Reg.: Verh. Oberpfalz 23 (1865) S. 114 f. Nr. 40 und S. 133 Nr. 79. Zur Sache: Trotter, Zs. bayr. LG. 11 (1938) S. 103.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Januar 26.Image