hug Ripelinlucas von eckeverſheim2023-11-012023-11-011313-04-161313-04-16CW20468https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1005Lucas von Eckeversheim und Hug Ripelin, Ritter und Pfleger des Spitals zu Straßburg i. Els., beurkunden, daß das Spital infolge des gnädigen Verhaltens von Meister und Rat der Stadt Straßburg in folgenden Gewohnheiten bisher unangegriffen blieb. 1) Wenn jemand Totschlag oder Körperverletzung beging, so verfolgte man ihn nicht weiter als bis an das Tor des Spitals. Betrat er dieses, so hörte die Verfolgung auf. 2) Gleiches wurde beobachtet gegenüber Gefangenen, die dem Schultheißen oder dem Richter entrannen. 3) Wenn jemand sein Vermögen im Spital in Sicherheit gebracht hatte, so beschlagnahmte es der Richter nicht. 4) Spitalbrüder verklagt niemand vor weltlichem Gericht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hug Ripelin; lucas von eckeverſheim - 1288 April 16.Image