Heſſe / vn̄ Ruͦdolf herren Von Vͤſenberg2023-11-012023-11-011309-10-131309-10-13CW20120https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/677Hesse und Rudolf von Üsenberg und der Freiburger Bürger Hugo, des Johannes Bitterolfes Sohn, beurkunden ein Kaufgeschäft folgenden Inhalts: Gegen 60 Mark Silbers, Freiburger Gewichts, deren Empfang quittiert wird, geben die Üsenberger dem Hugo ihren Hof zu Eichstetten mit den dazu gehörigen Äckern, Matten und Gehölz, sowie den näher bezeichneten Einkünften, die der gegenwärtige Bewirtschafter des Hofes, rᷝder von Husen,</i> den Üsenbergern jährlich liefert. Ausgenommen aus dem Hof und in Üsenbergischer Hand bleibend, sind der Kirchensatz zu Eichstetten, sowie rᷝschuz</i> und Bann. In diesem Umfang übergeben die Üsenberger dem Hugo ihren Hof als rᷝlidig eigen</i> und übernehmen die Werschaft. Sie behalten sich aber außerdem ab 2. II. 1285 auf sechs Jahre ein Umtauschsrecht vor dergestalt, daß der Hof gegen einen anderen Hof mit entsprechenden Einkünften zu Eichstetten oder in einem nach Örtlichkeiten näher beschriebenen Umkreis umgewechselt werden kann. Wollen die Üsenberger dann die Einkünfte dieses [umgewechselten] Hofes selbst genießen, so sollen sie Hugo oder seinen Erben auf dem Gut, das sie ihm an Stelle des Hofes geben, die entsprechenden Einkünfte zuweisen. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien sind Herr Konrad Kolman und Herr Burchard der Turner von Freiburg i. Br. als Schlichter eingesetzt. Ihr Spruch ist für beide Parteien verbindlich. Falls einer der Schlichter stirbt oder gar beide mit Tod abgehen, werden beide Parteien im Einvernehmen miteinander Ersatz schaffen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heſſe / vn̄ Ruͦdolf herren Von Vͤſenberg an Hug hern Johanneſ Bitterolfeſ ſun ein burger Von friburg - 1284 Oktober 13.Image