Friderichhainrich · Brueder van Stubenberch2023-11-012023-11-011315-09-221315-09-22CW20787https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1305Friedrich und Heinrich, die Brüder von Stubenberg, beurkunden ihr Einverständnis damit, daß ihr Bruder Ulrich von Stubenberg seiner Ehefrau Elsbet 100 Mark Renten seines Erbes und Eigentums, 24 reitermäßige Leute und ein Haus, in dem sie mit Ehren bis an ihr Lebensende bleiben kann, als Morgengabe übergibt unter der Bedingung, daß sie bis an ihr Lebensende, sofern sie ihren Mann überlebt und Witwe bleibt, Besitzerin ist. Nach ihrem Tod fällt der Besitz an ihre Kinder; sterben diese ohne Leibeserben, so fällt er an die Aussteller zurück. Heiratet Elsbet nach dem Tod ihres Mannes, so erhält sie 100 Mark Silber, das übrige fällt an Ulrichs Erben. Die Aussteller geloben, sich an diese Abmachungen zu halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich; hainrich · Brueder van Stubenberch an Elſbet - 1290 September 22.Image