ſamenvnge gemeinliche deſ ſelben kloſtersſweſter Methith von Tegervelt2023-11-012023-11-011322-06-111322-06-11CW40176https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2730Mechthild von Tegerfelden, Äbtissin von St. Clara in Klein-Basel, und der Konvent beurkunden, daß sie auf gemeinsamen Beschluß und zum Vorteil des Klosters mit Erbo von Rumersheim, dem Johanniterkomtur von Rheinfelden, und dem Johanniterhause einen Tausch vereinbart haben. Die Clarissen überließen den Johannitern einen [Bd. 4 S. 104 Z. 8-9] nach Namen und Lage beschriebenen Garten in Rheinfelden. Dafür haben ihnen die Johanniter 2 Schillinge jährlicher Abgabe von einem Gut erlassen und außerdem 7 Pfund Pfennige Baseler Münze gezahlt, deren Empfang sie bestätigen. Die Clarissen verzichten auf alle Rechtsmittel, mit denen diese Vereinbarung beeinträchtigt werden könnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenvnge gemeinliche deſ ſelben kloſters; ſweſter Methith von Tegervelt an Brvͦder Eirben von Rvͦmerſhēī; Brvͦderen geimeinliche des ſelbeſ hvſes - 1297 Juni 11.Image