Ortolf Spitalær / von dem Semerink2023-11-012023-11-011320-05-011320-05-01CW30526https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2171Ortolf Spitaler von dem Semmering verspricht dem Abt Heinrich und dem Konvent zu Rein für deren Erlaubnis, auf der Mauer ihres Hauses in Graz, die zwischen seinem und ihrem Haus steht, mauern zu dürfen, daß er oder die jeweiligen Besitzer seines Hauses die Mauer durch wetterfeste Rinnen schützen werden, damit an dem Hause des Klosters kein Schaden geschieht. Für alle Traufschäden an dem Haus oder andere Versäumnisse wird er mit seinem Haus haften, bis die Schäden durch ihn oder den jeweiligen Hausbesitzer beseitigt und ersetzt sind. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ortolf Spitalær / von dem Semerink an abbt Heinreichen / Vn̄ ſeiner Samnvnge! ze Rvne - 1295 Mai 1.Image