Wuͤlfinch von Gerlas2023-11-012023-11-011322-02-031322-02-03CW40059https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2617Wulfing von Gerlas beurkundet, daß Abt Heinrich von Göttweig von ihm die Zehnten ausgelöst hat, die er von dem Kloster an [Bd. 4 S. 37 Z. 39-41] näher genannten Orten, darunter in Bruck [an der Leitha] und Deutsch-Altenburg, und an anderen Stellen jahrelang gehabt hat. Ferner hat der Abt ein Leibgeding ausgelöst, das Wulfing an den Zehnten in Scharndorf besaß. Er hat für diese Auslösung 150 Pfund Pfennige bereits erhalten und versichert, daß weder er noch einer seiner Erben Rechte an dem genannten Zehnten besäßen. Später etwa vorgebrachte Urkunden in dieser Sache haben keine Rechtskraft, da alle seine Rechte an den genannten Zehnten abgelöst sind. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Wuͤlfinch von Gerlas an Abbt Heinrich von Choͤtweig - 1297 Februar 3.Image