Rat von Zv̓rich/2023-11-012023-11-011312-09-301312-09-30CW20383https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/925Der Rat von Zürich beurkundet, daß Heinrich Zigerli von Zürich der Äbtissin Elisabeth von Zürich und ihrer Kirche eine näher bezeichnete Hofstatt zu Seebach und zwei ebenfalls zu Seebach gelegene, näher bezeichnete Güter, die Erblehen von der Abtei Zürich waren, für 24 Pfund üblicher Pfennige verkauft und die genannte Summe als erhalten mit dieser Urkunde quittiert hat. Diese Güter gab Zigerli miteinander ledig und frei in die Hand der Äbtissin als der Repräsentantin ihrer Kirche. Frau Anna, Zigerlis Ehefrau, sowie ihre Kinder Anna, Margretha und Elsbetha gaben ebenfalls mit Zigerlis Hand ihre Rechte, die sie an den Gütern hatten, in die Hand Heinrichs von Horgen, als Vertreter der Abtei auf, und leisteten Verzicht auf alle Rechtsmittel, durch die sie die Güter zurückerlangen könnten. Dieser Kauf geschah mit Willen, Hilfe und Wissen Walthers von St. Peter, Hugs Manezze des Jungen und Konrad des Rúmers, Bürgern von Zürich, weil sie gegen die Güter Klage erhoben hatten betreffend das Gut, dessentwegen sie Zigerli zu Bürgen gesetzt hatte. Diese Bürgen leisteten ebenfalls gemeinsam und öffentlich vor dem Rat von Zürich in die Hand der Äbtissin vollen Verzicht auf ihre Ansprüche. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rat von Zv̓rich/ an Elſebethvn · der Ebthiſſchen von Zv̓rich; Heinrich - Cigerli von Zv̓rich - 1287 September 30.Image