2023-11-012023-11-011308-01-011308-01-01CW20001https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/565Unter Schilderung des bisherigen Prozeßverlaufes wird kund getan, daß ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder genannt werden, den Streit zwischen dem Pfleger des [Kloster Marchtal gehörigen] Hofes zu Ammern nebst Kirche einerseits und dem Kirchherren von Jesingen andererseits dahin entschieden wurde, daß der Zehnte unter der rᷝHirsinhaldun</i> zur einen Hälfte an den Hof zu Ammern und zur anderen Hälfte an die Kirche von Jesingen zu gehen habe, weil die in Betracht kommenden Felder so untereinander gemischt lagen, daß eine andere Lösung nicht möglich war. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01283.Image