Amman walter Burger ze giengn̄2023-11-012023-11-011320-05-171320-05-17CW30536https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2181Amman Walter, Bürger zu Giengen, beurkundet, daß er das in Herbrechtingen liegende Gut, das ihm sein Schwiegervater als Mitgift seiner Ehefrau gesetzt hatte, und das früher rᷝdez huzeſ waz</i> [Personenname? oder Haus = Gotteshaus, Kloster?], gemeinsam mit seiner Ehefrau rᷝbvͦt</i> [Boda?] und allen ihren Erben im bisherigen Recht für 22½ Pfund Haller an das Dionysienkloster Herbrechtingen verkauft hat. Weder er noch einer seiner Erben soll darauf Ansprüche haben, noch das Gut auslösen dürfen. Allein Leuten, die rechtsgültigere Ansprüche darauf geltend machen können, muß er es einlösen; das Kloster erhält dann [die Kaufsumme von] 22½ Pfd. Haller zurück. Damit dem Kloster kein Schaden erwächst, hat er ihm 2 [Bd. 3. S. 350 Z. 11-12] genannte Bürgen gestellt, die dafür aufkommen sollen. Stirbt einer der Bürgen, so ist in Monatsfrist ein anderer zu stellen oder der zweite soll so lange Einlager halten, bis es geschieht. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Amman walter Burger ze giengn̄ an Clvͦſter ze herbrehttingen Sant Dyoniſis - 1295 Mai 17.Image