wolfhart von Schirling2023-11-012023-11-011319-02-241319-02-24CW30259https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1911Wolfhart von Schirling beurkundet, daß er seinen Besitz in Schirling in dem gegenwärtigen Zustand mit der Hand seines Salmans Heinrich von Schirling an die Äbtissin von Niedermünster für 25½ Pfund Pfennige, die ihr und nicht dem Kloster gehörten, verkauft hat. Wolfhart, seine Ehefrau Elisabeth und ihre Tochter Offmei haben vor [Bd. 3 S. 185 Z. 2-9] namentlich genannten Zeugen auf den Besitz verzichtet. Außerdem sind 2 [Bd. 3 S. 184 Z. 40-41] genannte Bürgen für die Verzichterklärung der noch unmündigen Tochter Beters [Beatrix?] nach deren Großjährigkeit gestellt worden. Beim Tode eines Bürgen soll der andere auf Wolfharts Kosten so lange in Schirling Einlager halten, bis dieser der Äbtissin einen ebenso guten gestellt hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0wolfhart von Schirling an frowen Alheit der hohen vnd ahtbæren abteſſin von Nidermvͤnſter - 1294 Februar 24.Image