2023-11-012023-11-011324-01-011324-01-01CW40614https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3154Ritter Hartmann von Ruoda beurkundet, daß er das Gut zu Hochdorf, genannt rᷝcopen hofeſtat,</i> und eine Hofstatt, genannt rᷝze dem ſteinhuſe,</i> die dem Amtmann Walther von Hunwil gehörten und 13 Schillinge steuern, für die Kinder des verstorbenen Herrn Hartmanns von Baldegg, seines Verwandten, deren rechtmäßiger Vormund er am Ausstellungstag war, an den Komtur und die Johanniter von Hohenrain gegeben hat. Sie sollen die Güter ewig besitzen und dürfen darüber nach Belieben verfügen. [Diese Schenkung erfolgte als Ersatz] für die 13 Malter Korn Luzerner Maßes und für die [6] Rinder, die Hartmann von Baldegg in dem Krieg zwischen Herzog Albrecht [I.] von Österreich und Bischof Rudolf [II.] von Konstanz den Leuten der Johanniter fortgenommen hatte. Die Johanniter haben versprochen, ihren Leuten den Schaden zu ersetzen rᷝ(abe ze nēmde),</i> sie versöhnlich zu stimmen rᷝ(ze huldenne)</i> und ihre Ansprüche gegen den Baldegger und dessen Erben beizulegen. Die Erben werden dafür gegenüber den Johannitern dem Recht entsprechend rᷝwer</i> sein. -- Vgl. Corpus Nr. 1613, 2163. Ergänzung der unlesbaren Stelle Bd. 4 S. 359 Z. 26 nach dem Quellenwerk: rᷝſêhs rinder.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299.Image