Rvͦdolf uon Vͤſenberg2023-11-012023-11-011301-11-141301-11-14CW10321https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/293Rudolf von Uesenberg, der Sohn Rudolfs von Uesenberg, beurkundet, daß er sich für seine Person wie für seinen zur Zeit außer Landes weilenden rᷝvetter</i> Hesse von Uesenberg den Deutschordensherren von Freiburg i. Br. gegen eine bereits empfangene Summe von 10 Mark Silber Freiburger Währung verpflichtet habe, die Zehnten zu St. Peter, im Eschholz und zu Attental, welche Johannes der Vazzer und seine Brüder Heinrich und Werner von ihnen zu Lehen haben, dem Bischof von Basel oder demjenigen, von dem die Uesenberger die Zehenten zu Lehen haben, innerhalb eines Monats aufzugeben, sobald die Deutschordensherren festgestellt haben, woher diese Lehen rühren, und Rudolf zur Aufgabe auffordern. [Die Frage kam offenbar dadurch in Fluß, daß die Gebrüder Vazzer in den Deutschherrenorden eintreten wollten.] Außerdem beurkundet Rudolf von Uesenberg, daß er den Deutschordensherren von Freiburg i. Br. seine Rechte an drei Leibeigenen und deren Frauen und Kindern aus der Pfarrei Kirchhofen abgetreten und sich verpflichtet habe, seinen rᷝvetter</i> Hesse zu veranlassen, betreffend die Leute dasselbe zu tun. Sollte Johann der Vazzer oder einer seiner Brüder nicht Ordensbruder werden und die genannten Zehenten an sich ziehen, so müssen die 10 Mark Silber an die Deutschordensherren in Freiburg i. Br. zurückgezahlt werden innerhalb zweier Monate, und die Uesenberger erhalten das verkaufte Gut mit allen Rechten zurück. Dafür, daß dieser Vertrag ausgeführt werde, und auch Hesse von Uesenberg nach seiner Rückkehr dasselbe tue, leistet Rudolf von Uesenberg in eigener Person nebst drei anderen namentlich angeführten Männern Bürgschaft mit Einlagerverpflichtung. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rvͦdolf uon Vͤſenberg an brvͦdern deſ ordens vnſerre frowen ſante Marien von dem tútzſchem hvſe ze friburg! - 1276 November 14.Image