2023-11-012023-11-011323-03-121323-03-12CW40395https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2942Leutold von Kuenring, Schenk zu Österreich, beurkundet, daß Heinrich der Sevelder, Bürger zu Stein, von ihm einen näher bezeichneten Weingarten zu Stratzing als Lehen gehabt hat, der vorher Lehen von Leutolds Schwager, dem Truchsessen von Feldsberg, war. Diesen Weingarten hat ihm Heinrich freiwillig mit seinen bisherigen Rechten aufgegeben, weil dieser und seine Geschwister alle von ihrem Vater hinterlassenen Lehen geteilt hatten. Leutold gibt nun mit Zustimmung seiner Ehefrau Agnes die Eigentumsrechte des Weingartens an das Klarissenkloster Dürnstein, seine Stiftung. Ferner hat ihm Heinrich einen Baumgarten, sein rechtmäßiges Burgrecht, aufgegeben, der bei dem erwähnten Weingarten liegt. Diesen Baumgarten hat Leutold ebenfalls Dürnstein überlassen. Heinrich hatte ihm den Baumgarten als Dank für seine Hilfe gegeben, daß Äbtissin und Konvent Weingarten und Baumgarten Heinrich und seiner Ehefrau bis zu ihrem Tod überlassen haben. Danach sollen Wein- und Baumgarten den Klarissen von Dürnstein ohne Einspruchsmöglichkeit frei sein. -- Vgl. Corpus Nr. 2136, 2955. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 März 12.Image