2023-11-012023-11-011319-07-251319-07-25CW30350https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1998[Johannes Vorgassen beurkundet], daß er seinen Hof in Ettingen und allen Besitz in [Tannenkirch] und was im Dorfbezirk oder in anderen Bezirken zum Hof gehört (bis auf [1] Stück, von dem 1 Schilling nach Sitzenkirch gezinst wird) für 100 Mark lötigen Silbers Neuenburger Gewichtes [an Lupe von Seefelden] Bür[ger] von Neuenburg als Eigentum [verkauft hat]. Er hat das Geld erhalten und das Gut vor Gericht, vor dem Schultheißen und anderen Zeugen mit seinen [Bd. 3 S. 248 Z. 24-26] namentlich genannten Kindern und seinem Schwiegersohn ausgefertigt. Da von seinen 3 Knaben der Jüngste noch nicht mündig ist, hat er dem Lupe Sicherheit gegeben, daß dieser [Jüngste] das Gut nach Erreichen der Großjährigkeit aufgibt. Dafür wird er mit dem Ritter Konrad Vorgassen und Burchart dem Roten bürgen. Sollte Lupe oder dessen Bevollmächtigter sie mahnen, so werden sie innerhalb von 7 Wochen in Basel auf eigene Kosten Einlager halten. -- Druckfehler Bd. 3 S. 248 Z. 31: rᷝime.</i> -- Der Kopf dieser Urkunde ist beschädigt; die Namen wurden im Regest nach späteren Abschriften eingesetzt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Juli 25.Image