2023-11-012023-11-011309-11-101309-11-10CW50274https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_264_(685a)Nicolaus von Kageneck, Johannes in Kalbeſgaſſen und Johannes von Saarburg, Pfleger des Spitals zu Straßburg, bekunden, daß sie mit Herrn Hug von Winterthur über den Besitz, den er und seine verstorbene Ehefrau um Gottes willen dem Spital geschenkt haben und dessen Eigentumsrecht jetzt dem Spital zusteht, eine Übereinkunft getroffen haben. Wenn Hug stirbt, sollen seine Erben zum nächsten Neumond (rᷝzuͦ deme nehisten nuͦwen</i>) zwei Drittel [der Einkünfte] erhalten, das dritte Drittel soll dem Spital zufallen. Danach sind die Einkünfte und Eigentumsrechte dem Spital frei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01284 November 10Image